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Holzdeklarationen
Der Bundesrat hat am 04.Juni 2010 gestützt auf das Konsumenteninformationsgesetz eine Verordnung verabschiedet, mit welcher eine Deklarationspflicht nach Holzart und Holzherkunft eingeführt wird.
Die Verordnung tritt ab dem 01.Januar 2012 in Kraft. In einer ersten Phase werden Rund- und Rohholz und bestimmte Holzprodukte aus Massivholz dieser Deklarationspflicht unterstellt.
Aus unserer Produktpalette sind davon betroffen:
- Massivholzparkett (wenn es sich um einschichtige Riemen handelt)
- Hobelwaren
- Massivholzplatten
- Latten, Montageleisten
- Unverleimtes Konstruktionsholz
- Schichtverleimtes Vollholz
- Brettschichtholz
- Schnittholz
Zur administrativen Entlastung der Unternehmen ist vorgesehen, dass bei Kleinserien eine pauschale Deklaration der Herkunft genügt. In allen anderen Fällen muss sowohl auf dem Lieferschein als auch auf der Rechnung das Herkunftsland (wo der Baum gewachsen ist) und die Holzart (muss einen Rückschluss auf die botanische Bezeichnung ermöglichen) angezeigt werden.
Wir kennzeichnen für Sie unsere Produkte auf den Lieferscheinen und Rechnungen aus, nach Regionen und wenn möglich nach Länder.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Holzarten finden Sie unter: www.konsum.admin.ch
